Greenhouse Patent
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Sowohl der Überlaufauslass 122 als auch die Steuerauslässe 123a und 123b sind in einem Boden 121 des Zwischenbehälters 120 ausgebildet. Bei einer genaueren Betrachtung der Fig. 31 fällt auf, dass der Boden 121 nicht vollständig eben, d.h. horizontal ausgerichtet ist, sondern eine Neigung aufweist. Hierdurch befinden sich der erste Steuerauslass 123a und 5 der zweite Steuerauslass 123b an einer tiefsten Stelle des Bodens 121 in Schwerkraftrichtung bzw. vertikaler Richtung. Daher ist ein vollständiges Entleeren des Zwischenbehälters 120 und damit des Gefäßwasserreservoir 150 möglich. Die Steuerauslässen 123a und 123b sind fluidisch mit Fluidanschlüssen 122a des Überlaufauslasses 122 verbindbar. Die physische Fluidverbindung, also beispielsweise der 10 Schlauch, ist der Einfachheit halber nicht dargestellt. Der Zwischenbehälter 120 weist ferner Abstandsfüße 124 auf. Die Abstandsfüße 124 kommen mit dem Boden 112 des Außenbehälters 110 in Kontakt und dienen somit als Abstandshalter zum Positionieren des Zwischenbehälters 120 in einem vordefinierten vertikalen Abstand zum Außenbehälter 112. 15 Auch wenn dies in Fig. 32 nicht dargestellt ist, weist der Zwischenbehälter 120 vorzugsweise auch weitere Abstandshalter zum Positionieren des Zwischenbehälters 120 in einem vordefinierten horizontalen Abstand zum Außenbehälter 110 auf. Insbesondere sind diese Abstandshalter auch zum Zentrieren des Zwischenbehälters 120 in dem Außenbehälter 110 geeignet und ausgebildet. 20 Fig. 33 zeigt den Innenbehälter 130 von schräg unten. Der Innenbehälter 130 weist ebenfalls einen Boden 131 auf. Von dem Boden 131 aus erstrecken sich Wände 134 nach oben. An den Wänden 134 sind exemplarisch Abstandshalter 135 zum Positionieren des Innenbehälters 130 in einem vordefinierten horizontalen Abstand zum Zwischenbehälter 120 angeordnet. Weitere Abstandshalter sind in Form von sich von dem Boden 131 nach 25 unten erstreckenden Kapillarfüßen 133 ausgebildet. Diese Kapillarfüße 133 sind zum Positionieren des Innenbehälters 130 in einem vordefinierten vertikalen Abstand zum Zwischenbehälter 120 ausgebildet.
102462 – DE1 FMO 17. April 2025
Keller Schneider
Patent- und Markenanwälte
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