Greenhouse Patent
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Das Pflanzensubstrat 152 ist im Innenbehälter 130 oberhalb des Kapillarmaterials 151 angeordnet. Die Versorgung der Pflanze 153 mit Wasser und Nährstoffen erfolgt über das Gefäßwasserreservoir 150. Über den in Fig. 30 gezeigten Zulauf 126 ist Wasser in das Gefäßwasserreservoir 150 einbringbar. 5 So kann der Füllstand des Gefäßwasserreservoirs 150 erhöht werden. Das Wasser fließt über die Kapillarfüße 133 und das Kapillarmaterial 151 zu dem Pflanzensubstrat 152. Wenn der Füllstand des Gefäßwasserreservoirs 150 zu hoch ist, fließt das Wasser über den Überlaufauslass 122 ab. Zum Einbringen von Nährstoffen in das in dem Gefäßwasserreservoir 150 gespeicherte 10 Wasser dient die in Fig. 31 angedeutete Nährstoffzugabeeinrichtung 127. Die Nährstoffzugabeeinrichtung 127 ist zwischen dem Zwischenbehälter 120 und dem Innenbehälter 130 oberhalb eines durch den Überlaufauslass 122 begrenzten maximalen Wasserstands angeordnet. So können die Nährstoffe gezielt dosiert in das Wasser gegeben werden. 15 Die Dosierung erfolgt über die ebenfalls in Fig. 31 angedeutete Steuereinheit 129, über die die Nährstoffzugabeeinrichtung 127 ansteuerbar ist. Die Steuereinheit 129 ist ferner dazu ausgebildet, den Zulauf 126 anzusteuern, also zu schließen bzw. zu öffnen. Weiterhin ist die Steuereinheit 129 dazu ausgebildet, zumindest den Steuerauslass 123a anzusteuern bzw. zu schließen und zu öffnen. Allgemein formuliert ist die Steuereinheit 129 20 also dazu ausgebildet, Steuersignale an den Steuerauslass 123a und den Zulauf 126 und die Nährstoffzugabeeinrichtung 127 zu senden. Die Steuersignale können basierend auf von dem Sensorsystem 128 erfassten Sensorwerten erfolgen. Das Sensorsystem 128 kann eine Vielzahl von Sensoren aufweisen, die beispielsweise eine Vielzahl von Substratsensoren zum Erfassen von Substratmesswerten 25 oder Umgebungssensoren zum Erfassen von Umgebungsmesswerten sowie Wassersensoren zum Erfassen von Messwerten des Gefäßwasserreservoirs 150 aufweisen.
102462 – DE1 FMO 17. April 2025
Keller Schneider
Patent- und Markenanwälte
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