Greenhouse Patent
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Begehbarkeit bedeutet in diesem Kontext, dass eine sichere Zugänglichkeit des Wandbegrünungssystems für Menschen zu insbesondere Wartungs- und Pflegezwecken möglich ist. Dabei ist die physische Zugänglichkeit vorzugsweise durch die Laufflächen ausgebildet. Die Laufflächen weisen eine ausreichende Breite und eine ausreichende 5 Tragfähigkeit auf, um ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen. Ebenso sind vorzugsweise Absturzschutzeinrichtungen angeordnet. Auch können die Oberflächen der Laufflächen rutschfest ausgebildet sein. Insbesondere bietet sich die Verwendung von Laufgittern bzw. Gitterrosten an. Die Begehbarkeit ermöglicht einen direkten Zugang zu den Pflanzen des Wandbegrünungssystems und vereinfacht die Wartung. Zudem lassen sich aus der 10 Begehbarkeit weitere Nutzungsmöglichkeiten des Wandbegrünungssystems ableiten. So können zusätzlich alle Pflegereinigungs- und Wartungsarbeiten an der Wand, beispielsweise an der Fassade, ohne externes Gerät wie Hubsteiger oder Kräne ausgeführt werden. Beispielsweise lassen sich auch Fensterreinigung und Malerarbeiten über das begehbare Wandbegrünungssystem erledigen. 15 Ein weiterer Vorteil des Wandbegrünungssystems, insbesondere der statischen Trägervorrichtung, besteht also darin, dass die Trägervorrichtung mit Laufflächen als Arbeitsplattform für verschiedene Instandhaltungs- und Renovierungs und Umbauarbeiten an der Wand genutzt werden kann. Durch die stabile Konstruktion und integrierte Laufflächen ist es möglich, Arbeiten wie Streichen, Verputzen, Spachteln, Dämmen oder 20 kleinere Reparaturen direkt von der Trägervorrichtung aus durchzuführen, ohne dass ein zusätzliches Gerüst aufgebaut werden muss. Dies reduziert den Arbeitsaufwand, spart Kosten und erleichtert regelmäßige Wartungsmaßnahmen an der Fassade. Zudem kann die Konstruktion so gestaltet werden, dass sie über Zugangsmöglichkeiten verfügt, die einen sicheren und effizienten Arbeitsprozess ermöglichen, wodurch die Trägervorrichtung eine 25 doppelte Funktion als Tragstruktur und Wartungshilfe erfüllt. Permanent bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das System für eine dauerhafte, langfristige Nutzung konzipiert ist und nicht ohne erheblichen Aufwand entfernt oder ersetzt werden kann. Permanente Wandbegrünungssysteme sind vorzugsweise fest mit der Wand oder der Gebäudestruktur verbunden, insbesondere durch Verschraubung,
102462 – DE1 FMO 17. April 2025
Keller Schneider
Patent- und Markenanwälte
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