Greenhouse Patent
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eine Länge von 60 cm aufweisen. Ganz allgemein handelt es sich bei den Zwischenträgern ebenfalls um Träger, die eine Verbindung zwischen den horizontalen und vertikalen Trägern der Trägerebene schaffen. Insbesondere schaffen die Zwischenträger eine Verbindung an Kreuzungspunkten der 5 horizontalen und vertikalen Träger. So entstehen insgesamt Kreuzungspunkte, an denen horizontale Träger, vertikale Träger und Zwischenträger sich kreuzen. Die Zwischenträger erstrecken sich senkrecht zu den vertikalen Trägern und senkrecht zu den horizontalen Trägern. Insgesamt sorgen die Zwischenträger auch für eine gleichmäßige Lastverteilung sowie eine 10 hohe strukturelle Stabilität. Die Zwischenträger sind auch zur Anbindung der wandfernen Trägerebene an die wandnahe Trägerebene ausgebildet. Die Zwischenträger sorgen ferner für eine gleichmäßige Kraftübertragung zwischen den beiden Trägerebenen, so bleibt beispielsweise auch bei starkem Wind oder anderen äußeren Einflüssen das Wandbegrünungssystem formstabil. 15 Vorzugsweise sind entsprechend Kreuzungspunkte vorgesehen, an denen horizontale Träger, vertikale Träger und Zwischenträger miteinander verbunden sind. Vorzugsweise sind derartige Kreuzungspunkte sowohl auf der wandnahen Trägerebene als auch auf der wandfernen Trägerebene ausgebildet. Besonders bevorzugt erstrecken sich Zwischenträger zwischen Kreuzungspunkten. 20 Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die statische Trägervorrichtung insbesondere an Kreuzungspunkten zwischen den horizontalen Trägern, den vertikalen Trägern und vorzugsweise den Zwischenträgern Feineinstelleinrichtungen auf, mittels derer die Länge der horizontalen Träger, die Länge der vertikalen Träger und/oder die Länge der Zwischenträger anpassbar ist. 25 Mittels der Feineinstelleinrichtung ist also eine flexible Anpassung der Längen der jeweiligen Träger bzw. Trägerelemente möglich. Die Feinstelleinrichtung erlaubt insbesondere eine variable und stufenlose Längeneinstellung der horizontalen Träger, vertikalen Träger und/oder Zwischenträger. Vorzugsweise erfolgt mittels der Feineinstelleinrichtung sowohl
102462 – DE1 FMO 17. April 2025
Keller Schneider
Patent- und Markenanwälte
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