Greenhouse Patent

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entsprechend zu den Rankhilfen geführt werden. Wenn die Laufflächen mit Aussparungen ausgebildet sind, sind die Laufflächen beispielsweise als Gitter ausgebildet. Ganz allgemein dient die Wahl der Breite der Laufflächen dazu, Personen einen sicheren Stand und ausreichend Bewegungsfreiheit für die Wartung und Pflegearbeit zu bieten. Um 5 eine optimale Erreichbarkeit der Pflanzen zu schaffen, sind die Laufflächen zum durchgängigen Begehen, das bedeutet entlang der gesamten horizontalen Richtung und vorzugsweise auf allen Stockwerken, ausgebildet. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die statische Trägervorrichtung, insbesondere die wandferne Trägerebene, Absturzschutzeinrichtungen 10 auf. Die Absturzschutzeinrichtungen sind vorzugsweise an den Laufflächen angeordnet und erstrecken sich in horizontaler und vertikaler Richtung. Somit sind die Absturzschutzeinrichtungen vorzugsweise parallel zu den Trägerebenen ausgebildet. In vertikaler Richtung weist die Absturzschutzeinrichtung vorzugsweise eine Höhe von mindestens zumindest im Wesentlichen einem Meter auf. Die Haupterstreckungsrichtung 15 der Absturzschutzeinrichtung verläuft jedoch in horizontaler Richtung. Mit anderen Worten erstrecken sich die Absturzschutzeinrichtungen in vertikaler Richtung über eine Mindesthöhe von einem Meter, gemessen von den zu begehenden Laufflächen, um einen zuverlässigen Schutz vor Abstürzen zu gewährleisten. Sie sind derart an den Laufflächen angeordnet, dass Personen, die auf diesen Laufflächen arbeiten oder sich bewegen, gegen 20 ein ungewolltes Übertreten oder Stürzen gesichert sind. Der Ausdruck „im Wesentlichen“ bedeutet, dass die tatsächliche Länge um bis zu 10 % variieren kann, also bei einem Meter zwischen 90 cm und 110 cm liegt, wobei eine geringere Abweichung von höchstens 5 % bevorzugt wird, was einem Bereich von 95 cm bis 105 cm entspricht. 25 Die Absturzschutzeinrichtung kann grundsätzlich durch Seile, Geländer, Gitterstrukturen oder plattenförmigen Elementen realisiert werden. Besonders bevorzugt wird die Absturzschutzeinrichtung zumindest teilweise durch eine Rankhilfe ausgebildet. Mit anderen Worten können die Absturzschutzeinrichtungen so ausgebildet sein, dass diese

102462 – DE1 FMO 17. April 2025

Keller Schneider

Patent- und Markenanwälte

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