Greenhouse Patent

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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung dieser Ausführungsform weist das Wasserversorgungssystem ein Retentionsdach auf, das als Dach des Gebäudes ausgebildet ist. Vorzugsweise weist jedes Bepflanzungsgefäß ein internes Gefäßwasserreservoir auf. Das 5 interne Gefäßwasserreservoir ist über einen Zulauf mit Wasser insbesondere aus den Fallleitungen des Wasserversorgungssystems befüllbar. Weiterhin weist das Gefäßwasserreservoir zumindest einen Auslass zum Auslassen von Wasser aus dem Gefäßwasserreservoir auf, insbesondere in Fallleitung des Versorgungssystems. Vorzugsweise weist das Gefäßwasserreservoir jedoch mehrere Auslässe, darunter zumindest 10 einen steuerbaren Steuerauslass und einen Überlaufauslass auf. Neben den Fallleitungen, die sich vertikal erstrecken, können auch sich zumindest im Wesentlichen horizontal erstreckende Querleitungen im Wasserversorgungssystem vorgesehen sein. Die Querleitungen erstrecken sich hierbei nicht vollständig waagrecht, sondern weisen ein Gefälle von mindestens 0,5 Prozent auf. Besonders bevorzugt ist das 15 Gefälle weiterhin niedriger als 5 Prozent. Über die Fallleitungen und vorzugsweise die Querleitungen erfolgt die Wasserzufuhr im Schwerkraftprinzip. Hierbei wird Wasser von den Fallleitungen in die einzelnen Zuläufe der Bepflanzungsgefäße geleitet. Ebenso wird Wasser aus den einzelnen Auslassöffnungen der Bepflanzungsgefäße in die Fallleitungen geleitet. Somit sind die Bepflanzungsgefäße alle 20 über das Schwerkraftprinzip befüllbar. Das Bepflanzungsgefäß weist einen Außenbehälter auf. Ferner weist das Bepflanzungsgefäß einen in den Außenbehälter einsetzbaren Zwischenbehälter auf. Weiterhin weist das Bepflanzungsgefäß einen in den Zwischenbehälter einsetzbaren Innenbehälter zum Halten 25 von Pflanzensubstrat auf. Der Zwischenbehälter und der Innenbehälter begrenzen gemeinsam das Gefäßwasserreservoir. Das Bepflanzungsgefäß, insbesondere der Zwischenbehälter, weist einen steuerbaren Steuerauslass zum gesteuerten Auslassen von Wasser aus dem Gefäßwasserreservoir auf. Weiterhin weist das Bepflanzungsgefäß, Insbesondere kann das Bepflanzungsgefäß wie folgt ausgebildet sein.

102462 – DE1 FMO 17. April 2025

Keller Schneider

Patent- und Markenanwälte

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