Greenhouse Patent

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Absturzeinrichtung 219 dargestellt. Die Solarpanelmodule 302 können sich bis über die Absturzeinrichtung 219 erstrecken. Fig. 15 zeigt ein Wohnmodul 350, das vollständig von der statischen Trägervorrichtung 210 getragen wird. Dazu ist das Wohnmodul 350 an der statischen Trägervorrichtung 210 5 befestigt. Dabei ist auch eine schräge Abstützung 312 vorgesehen, um das Wohnmodul 350 an der wandnahen Trägerebene 211 abzustützen. Alternativ wäre es denkbar, die Abstützung 352 wie in Fig. 10a auszubilden. Das Wohnmodul 350 dient zur Vergrößerung der Wohnfläche der angrenzenden Wohnung. Wie in Fig. 15 dargestellt, kann das Wohnmodul 350 Wände 351, ein Dach 355 und mehrere 10 Fenster 353 aufweisen. Alternativ könnten die Wände 351 zumindest teilweise verglast sein, wodurch sich ein Wintergartenmodul 350a ergibt. Ein solches Modul ist in Fig. 16 dargestellt. Hierbei sind die Wände exemplarisch als Schiebewände 354 ausgebildet. Die Schiebewände 354 bestehen vorzugsweise aus Glas und lassen sich öffnen. Alternativ könnten die Wände auch als geschlossene Glasfront ausgebildet sein. 15 Zusätzlich oder alternativ könnten Fenster in dem Wintergartenmodul 350a angeordnet sein. Vorzugsweise weist das Wintergartenmodul 350a eine Glasfläche von mindestens 15 Quadratmetern auf. In den Figs. 17 und 18 ist ein Beschattungsmodul 301 zur Beschattung der Wand 510 dargestellt. Wie insbesondere in Fig. 18 zu sehen ist, kann das Beschattungsmodul 301 20 entweder an der wandnahen Trägerebene 211 oder an der wandfernen Trägerebene 212 angebracht sein. Beide Varianten sind in Fig. 18 dargestellt. Beim gezeigten Beschattungsmodul 301 handelt es sich um ein Rollo. Dieses muss nicht aus einzelnen Elementen bestehen, sondern kann auch als zusammenrollbares, flächendeckendes Element aus einer Stoffbahn ausgebildet sein. 25 In Fig. 19 ist ein weiteres Beispiel eines Beschattungsmoduls 301 gezeigt. Hierbei ist das Beschattungsmodul 301 in Form einer Markise gestaltet. Die Markisen können vorzugsweise

102462 – DE1 FMO 17. April 2025

Keller Schneider

Patent- und Markenanwälte

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