Greenhouse Patent
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Fig. 25 zeigt eine weitere Ausführungsform des Wandbegrünungssystems 200. Das in Fig. 25 gezeigte Wandbegrünungssystem 200 weist ein Carportmodul 304 auf. Das Carportmodul 304 ist zum Überdachen eines Fahrzeugs 600 ausgebildet. Das Carportmodul 304 ist mit der statischen Trägervorrichtung 210 verbunden. 5 Unabhängig vom Carportmodul 304 weist das Wandbegrünungssystem 200 Lademodule 306 als Ladestation für E-Autos auf. Die Stromzufuhr der Lademodule 306 erfolgt durch in Infrastrukturkanälen verlegte Stromleitungen. Die Infrastrukturkanäle sind in den vertikalen Träger 213 integriert oder an diesen angebracht. Ebenso wie das Carportmodul 304 ist auch das Vorsehen eines Vordachmoduls über den 10 Eingängen zum Gebäude 500 denkbar. Fig. 26 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Wandbegrünungssystems 200 an einem Gebäude 500, das mehrere Module 300 umfasst. Schematisch dargestellt sind ein Bilderfassungsmodul 307 sowie ein Beleuchtungsmodul 308. Das Bilderfassungsmodul 307 kann Teil eines Sicherheitsmoduls 309 sein und mit einer Alarmanlage verbunden werden. 15 Alternativ kann es zur Erfassung von Bilddaten der in den Bepflanzungsgefäßen 100 angeordneten Pflanzen dienen. In Fig. 26 ist außerdem eine zentrale Steuerung 340 schematisch dargestellt. Die zentrale Steuerung 340 ist mittels Datenleitungen 331 mit Modulen 300 und insbesondere den einzelnen Bepflanzungsgefäßen 100 verbunden. Insbesondere ist die zentrale Steuerung 20 340 mit Steuereinheiten der Bepflanzungsgefäße 100 verbunden. Bei den Datenleitungen 331 kann es sich um ein CAN-Bus-System handeln. Die Datenleitungen 331 sowie weitere Leitungen wie beispielsweise Stromleitungen 333 und Wasserleitungen 332 verlaufen innerhalb der Infrastrukturkanäle 330. Die Infrastrukturkanäle 330 sind hierbei entweder in den Trägern der statischen 25 Trägervorrichtung 210 integriert oder an diesen angebracht. Durch die Infrastrukturkanäle 330 erfolgt vorzugsweise sämtlicher im Zusammenhang mit dem Wandbegrünungssystem 200 benötigter Daten- und Stromverkehr.
102462 – DE1 FMO 17. April 2025
Keller Schneider
Patent- und Markenanwälte
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