Greenhouse Patent

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150 abgeführt werden. Das abgeführte Wasser kann so an einer anderen Stelle des Wasserversorgungssystems 320 gespeichert oder zur Verfügung gestellt werden. Beispielsweise läuft das Wasser dann in das in Fig. 27 dargestellte zentrale Wasserreservoir 325b. 5 Wie ebenfalls in Fig. 28 zu erkennen, weist das Wasserversorgungssystem 320 Bypassleitungen 322 auf. Die exemplarisch dargestellte Bypassleitung 322 ist dem Bepflanzungsgefäß 100 zugeordnet und dient dazu, das Bepflanzungsgefäß 100 zu umgehen. So ist es möglich, Wasser über die Fallleitung 212 an dem Bepflanzungsgefäß 100 vorbei zu leiten, ohne dass Wasser durch den Zulauf 126 in das Bepflanzungsgefäß 100 10 strömt. Auch wenn in Fig. 28 die Bypassleitung 322 Teil der zuführenden Fallleitung 212 ist, kann es sich bei der Bypassleitung 322 auch um eine separate zweite Leitung handeln. Insgesamt dienen die einzelnen Gefäßwasserreservoire 150 der Bepflanzungsgefäße 100 also auch als Wasserreservoir des Wasserversorgungssystems 211. Fig. 29 zeigt eine Explosionsdarstellung eines Bepflanzungsgefäßes 100. Dabei sind die 15 einzelnen Elemente des Bepflanzungsgefäßes 100 erkennbar. Die äußere Hülle des Bepflanzungsgefäßes 100 wird durch einen Außenbehälter 110 ausgebildet. Der Außenbehälter 110 weist einen Boden 112 und sich zumindest im Wesentlichen senkrecht von dem Boden 112 nach oben erstreckende Wände 113 auf. Wie in Fig. 29 angedeutet, können die Wände 113 oder zumindest Teile der Wände 113 von 20 dem restlichen Außenbehälter 110 abnehmbar ausgebildet sein. So ist der Außenbehälter 110 revisionierbar. Durch die abgenommenen Wände 113 ist also ein Zugang zum Inneren des Außenbehälters 110 möglich. Die entsprechenden Wände 113 sind, wie in Fig. 29 angedeutet, an einem Rahmen des Außenbehälters 110 befestigbar bzw. von diesem lösbar. Der Rahmen verleiht dem Außenbehälter 110 zudem eine strukturelle Stabilität. 25 Die Außenform des Außenbehälters 110 ist zumindest im Wesentlichen rechteckig. Dies ist jedoch rein exemplarisch. Grundsätzlich wäre auch eine hiervon abweichende Form beispielsweise eine ovale Form möglich.

102462 – DE1 FMO 17. April 2025

Keller Schneider

Patent- und Markenanwälte

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