Greenhouse Patent
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Vorzugsweise weist der Außenbehälter 110 Seitenmaße zwischen 30 cm und 100 cm, besonders bevorzugt 40 cm und 80 cm auf. Lediglich beispielsweise kann der Außenbehälter 110 zumindest im Wesentlichen die Form eines Würfels aufweisen. Alternativ hierzu weist der Außenbehälter 110 eine rechteckige Form auf. Grundsätzlich kann der Außenbehälter 5 110 jedoch eine beliebige Form aufweisen. In den Außenbehälter 110 ist ein Zwischenbehälter 120 einsetzbar. Der Zwischenbehälter 120 ist nach unten konisch ausgebildet. In den Zwischenbehälter 120 ist ein Innenbehälter 130 einsetzbar. Der Innenbehälter 130 ist vorzugsweise ebenfalls konisch ausgebildet. Um einen Spalt zwischen dem Innenbehälter 130 und dem Außenbehälter 110 abzudecken, 10 weist das Bepflanzungsgefäß 100 einen Deckel 140 auf. Fig. 30 zeigt eine vergrößerte perspektivische Ansicht des in Fig. 29 gezeigten Außenbehälters 110. Der Außenbehälter 110 weist den Boden 112 auf und sich im Wesentlichen senkrecht von dem Boden 112 nach oben erstreckende Wände 113. Die Wände 113 sind als Seitenwände ausgebildet und begrenzen den Außenbehälter 110 15 seitlich. Im Boden 112 ist eine Auslassöffnung 111 ausgebildet. Dabei ist um die Auslassöffnung 111 herum ein zumindest im Wesentlichen rohrförmiger Ablauf 111a ausgebildet. Die Auslassöffnung 111 ist an einem tiefsten Punkt bzw. an der tiefsten Stelle des Bodens 112 des Außenbehälters 110 ausgebildet. Beispielsweise kann hierzu der Boden 112, wie in 20 Fig. 30 gezeigt, aus mehreren plattenförmigen Teilböden ausgebildet sein, so dass sich insgesamt ein Gefälle hin zu der tiefsten Stelle bzw. hin zu der Auslassöffnung 111 ergibt.
Lediglich beispielhaft weist der Boden 112 vier plattenförmige Teilböden auf.
Am Außenbehälter 110, insbesondere an dessen Rahmen, können Halterungen 114 zum Befestigen des Außenbehälters 110 an einem begehbaren Wandbegrünungssystem 25 ausgebildet sein. Dabei sind die Halterungen 114 vorzugsweise derart ausgebildet, dass die Außenbehälter 110 genau horizontal ausrichtbar sind. Die horizontale Ausrichtung der
102462 – DE1 FMO 17. April 2025
Keller Schneider
Patent- und Markenanwälte
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