Greenhouse Patent

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davon von dem Wandbegrünungssystem, dass die die Bepflanzung betreffenden Aspekte nicht zwingend vorgesehen sein müssen. Die Balkon- und Freisitzmodule sind als erweiterte Nutzungselemente in das Wandbegrünungssystem integriert. Die Balkonmodule und Freisitzmodule sind hierbei 5 direkt an der statischen Trägervorrichtung befestigt und werden vorzugsweise ausschließlich von dieser statisch getragen und zwar ohne zusätzliche externe Stützkonstruktionen. Alternativ hierzu ist es denkbar, dass diese statisch an der Trägervorrichtung befestigt sind, jedoch weitere externe Stützkonstruktionen aufweisen. Dann wird zumindest ein Teil, vorzugsweise der Großteil, der Last der Balkonmodule und 10 Freisitzmodule statisch von der Trägervorrichtung getragen. Die Balkonmodule dienen als insbesondere freitragende Plattformen, die als zusätzliche Aufenthaltsbereiche innerhalb des Wandbegrünungssystems genutzt werden können. Dabei werden die Balkonmodule mit Räumen des Gebäudes verbunden und sind so vom Gebäude aus betretbar. Die Freisitzmodule bieten überdachte Sitzflächen, die ebenfalls als 15 zusätzliche Aufenthaltsbereiche innerhalb des Wandbegrünungssystems genutzt werden können. Insgesamt ergibt sich durch die Balkonmodule und die Freisitzmodule ein zusätzlicher Nutzraum, bei dem neue Aufenthalts- und Nutzflächen in dicht bebauten urbanen Räumen ermöglicht werden. Die Module sind von Pflanzen umgeben, was eine natürliche 20 Atmosphäre schafft und für eine harmonische Integration in die Begrünung sorgt. Dabei können an den Balkonmodulen und Freisitzmodulen entsprechende Rankhilfen und Bepflanzungsgefäße angeordnet sein.

Insbesondere sind die Balkonfronten bzw. Fronten der Freisitze als Rankhilfen ausgebildet.

Auch lässt sich durch die Freisitzmodule die Grundfläche der Wohnungen der Gebäude 25 erhöhen, sodass eine effektivere Nutzung der Gebäude möglich wird. Den Balkonen und Freisitzen können weitere Module zugeordnet sein, die beispielsweise zur Beheizung dienen. Hier wären insbesondere Infrarotstrahler möglich.

102462 – DE1 FMO 17. April 2025

Keller Schneider

Patent- und Markenanwälte

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