Greenhouse Patent

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Die Balkone und Freisitze werden vorzugsweise über eine Infrastruktur des Wandbegrünungssystems versorgt. Die Infrastruktur ist in Infrastrukturkanälen des Wandbegrünungssystems. Die Wohnmodule stellen eine erweiterte Variante der Module des Wandbegrünungssystems 5 dar und bieten vollwertige, bewohnbare Räume, die in die Begrünungsstruktur integriert sind. Sie sind, ähnlich wie die Balkon- und Freisitzmodule, direkt an der statischen Trägervorrichtung befestigt und werden von dieser statisch getragen. Die Wohnmodule können als zusätzliche Wohnflächen genutzt werden und ermöglichen eine erhebliche Erweiterung des Nutzungsraums des Gebäudes. 10 Die Wintergartenmodule bieten geschlossene, insbesondere verglaste Bereiche, die ganzjährig nutzbar sind. Sie werden ebenfalls an der statischen Trägervorrichtung befestigt und von dieser getragen. Sowohl die Wohnmodule als auch die Wintergartenmodule sind vollständig in das Gesamtkonzept des Wandbegrünungssystems integriert und werden über dessen 15 Infrastruktur versorgt. Sie können mit speziellen Bepflanzungszonen ausgestattet werden, die eine harmonische Fortsetzung der äußeren Begrünung ins Innere ermöglichen. Die Wohn- und Wintergartenmodule erweitern die Funktionalität des Wandbegrünungssystems erheblich und ermöglichen eine noch intensivere Nutzung der Gebäudefassade, wodurch die verfügbare Wohn- und Nutzfläche in urbanen Räumen 20 deutlich vergrößert werden kann. Bei einem entsprechenden System mit Balkonmodulen und/oder Freisitzmodulen und/oder Wohnmodule und/oder Wintergartenmodulen handelt es sich um einen eigenständig erfinderischen Gegenstand, der insbesondere auch ohne das Wandbegrünungssystem und die mit der Bepflanzung des Wandbegrünungssystems zusammenhängenden Merkmale 25 beansprucht werden kann. Dabei ergibt sich der erfinderische Gegenstand zu: Mehrstöckiges, modulares und permanentes Nutzflächenerweiterungssystem für eine Wand eines mehrstöckigen Gebäudes, wobei das Nutzflächenerweiterungssystem eine

102462 – DE1 FMO 17. April 2025

Keller Schneider

Patent- und Markenanwälte

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