Greenhouse Patent
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Das Gefäßwasserreservoir ist als Wasserspeicher im Raum zwischen dem Zwischenbehälter und dem Innenbehälter ausgebildet. Die maximale Wassermenge bzw. der maximale Wasserstand des Gefäßwasserreservoirs wird durch den Überlaufauslass begrenzt. Bei dem selbsttätigen Überlaufauslass handelt es sich somit um einen Auslass, der dazu 5 ausgebildet ist, Wasser aus dem Gefäßwasserreservoir auszulassen. Dabei ist der Überlaufauslass derart ausgebildet, dass das Wasser ab einem maximalen Wasserstand über den Überlaufauslass abfließt. Der Überlaufauslass wird also nicht aktiv angesteuert, sondern ab einem maximalen Wasserstand selbst tätig. Durch den Überlaufauslass kann also verhindert werden, dass das Wasser in dem Gefäßwasserreservoir einen zu hohen 10 Wasserstand annimmt. Durch den Überlaufauslass wird so ein Überlaufen des Bepflanzungsgefäßes verhindert. Hierdurch werden also Pflanzen auch vor zu hohem Wassereintrag durch Starkregen oder Fehlfunktionen geschützt. Typischerweise ist der Innenbehälter mit einem Kapillarmaterial über den maximalen Wasserstandpegel hinausgehend gefüllt. Das Pflanzensubstrat ist somit nicht unmittelbar 15 mit dem sich in dem Gefäßwasserreservoir befindenden Wasser in Kontakt. Bei dem steuerbaren Steuerauslass handelt es sich um einen insbesondere signalgesteuerten Auslass. Wird ein Auslasssignal an den Steuerauslass gesendet bzw. empfängt der Steuerauslass das Auslasssignal, öffnet sich ein Ventil des Steuerauslasses und ermöglicht das Abführen von Wasser aus dem Gefäßwasserreservoir. Mittels des 20 steuerbaren Steuerauslasses ist ein vollständiges Entleeren des Gefäßwasserreservoirs möglich. Der steuerbare Steuerauslass ist vorzugsweise an einer von dem Überlaufauslass entfernten Position im Zwischenbehälter angeordnet. Vorzugsweise sind sowohl der steuerbare Steuerauslass als auch der selbsttätige Überlaufauslass im Boden des Zwischenbehälters angeordnet. Insbesondere handelt es sich 25 bei dem Überlaufauslass um ein integral mit dem Zwischenbehälter ausgebildetes Element. Beispielsweise sind der Zwischenbehälter und der Überlaufauslass gemeinsam urgeformt ausgebildet. Alternativ hierzu ist der Überlaufauslass in den Zwischenbehälter einsetzbar ausgebildet.
102462 – DE1 FMO 17. April 2025
Keller Schneider
Patent- und Markenanwälte
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