Greenhouse Patent
36
Bei dem Steuerauslass kann es sich beispielsweise um ein Magnetventil handeln. Alternativ hierzu kann es sich auch um ein anderes Ventil, beispielsweise ein Piezoventil handeln. Der steuerbare Steuerauslass ist zumindest zwischen einem dicht abschließenden Verschlusszustand und einem geöffneten Auslasszustand schaltbar. Grundsätzlich wäre es 5 auch denkbar, dass der Steuerauslass in Zwischenpositionen schaltbar ausgebildet ist. Der steuerbare Steuerauslass ist fluidisch direkt mit dem Überlaufauslass verbunden und/oder verbindbar. Beispielsweise führt eine Leitung, insbesondere ein Schlauch, direkt von dem Ausgang des Steuerauslasses in einen Fluidanschluss des Überlaufauslasses. Der Fluidanschluss des Überlaufauslasses befindet sich dann vorzugsweise im Bereich des 10 Außenbehälters bzw. in einem Bereich des Überlaufauslasses, der sich in den Außenbehälter erstreckt. Durch den Steuerauslass wird das ausgelassene Wasser also nicht in den Außenbehälter, sondern direkt in den Überlaufauslass ausgelassen. Dies hat insbesondere den Hintergrund, dass das Wasser im Zwischenbehälter Zusatzstoffe, beispielsweise Nähstoffen, aufweisen kann. Durch das direkte Ablassen des Wassers in den Überlaufauslass 15 wird ein Kontakt mit dem Außenbehälter verhindert. Der Zulauf dient dazu, dem Gefäßwasserreservoir Wasser zuzuführen. Vorzugsweise ist der Zulauf zumindest in einer Wandung des Zwischenbehälters ausgebildet. Der Zulauf ist vorzugsweise steuerbar. Dabei ist der Zulauf ähnlich wie der steuerbare Steuerauslass zwischen einem dicht geschlossenen Zustand und einem offenen Zustand steuerbar. Es 20 können die gleichen oder ähnliche Ventile wie bei dem Steuerauslass verwendet werden. Der Zulauf ist somit dazu ausgebildet, einen Eintrag von Wasser in das Bepflanzungsgefäß und insbesondere in das Gefäßwasserreservoir zuzulassen oder zu verhindern. Auch wenn der steuerbare Zulauf vorzugsweise am Bepflanzungsgefäß, insbesondere dem Zwischenbehälter, angeordnet ist, ist dies nicht zwingend notwendig. Alternativ hierzu wäre 25 es auch denkbar, dass der steuerbare Zulauf in einem Rohr angeordnet ist, das zu dem Zulauf des Bepflanzungsgefäßes hin führt. Mit anderen Worten muss der Zulauf nicht direkt am Bepflanzungsgefäß abgesperrt werden, sondern kann auch in einem vorgelagerten Rohr abgesperrt werden.
102462 – DE1 FMO 17. April 2025
Keller Schneider
Patent- und Markenanwälte
Made with FlippingBook - Online catalogs