Greenhouse Patent
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Insgesamt wird hierdurch eine zuverlässige und gezielte Ableitung von überschüssigem Wasser erlaubt und unkontrollierte Wasseransammlungen im Bepflanzungsgefäß verhindert. Vorzugsweise ist die Auslassöffnung des Außenbehälters an der tiefsten Stelle in einem 5 abfallenden Boden des Außenbehälters angeordnet. Alternativ oder zusätzlich weist der Zwischenbehälter den steuerbaren Steuerauslass an der tiefsten Stelle in einem abfallenden Boden des Zwischenbehälters auf. Der Boden des Außenbehälters und/oder des Zwischenbehälters ist also vorzugsweise nicht eben ausgebildet. Vielmehr ist der entsprechende Boden so gestaltet, dass dieser eine in 10 Schwerkraftrichtung vordefinierte tiefste Stelle aufweist, an der die Auslassöffnung bzw. der steuerbare Steuerauslass angeordnet ist. Bezogen auf den Außenbehälter wird hierdurch sichergestellt, dass sich kein Kondenswasser am Boden des Außenbehälters ansammeln kann und sämtliches Wasser durch die Auslassöffnung abgeleitet wird. Bezogen auf den Zwischenbehälter hat dies die Wirkung, 15 dass der Zwischenbehälter mittels des steuerbaren Steuerauslasses vollständig entleerbar ausgebildet ist. Vorzugsweise ist der Überlaufauslass nicht an der tiefsten Stelle des Zwischenbehälters ausgebildet. Der Boden kann sich aus mehreren plattenförmigen Teilböden zusammensetzen, die 20 gemeinsam eine tiefste Stelle ausbilden. Alternativ hierzu kann der Boden sich auch aus einem schräg verlaufenden plattenförmigen Teilboden ausbilden. Alternativ hierzu kann der Boden auch gebogen ausgebildet sein. Durch die entsprechende Anordnung der Auslassöffnung bzw. des Steuerauslasses verbessert sich das Betreiben des Bepflanzungsgefäßes durch Schwerkraftprinzip. So ist 25 sämtliches Wasser ohne Pumpen aus dem Bepflanzungsgefäß ausbringbar. Hierdurch lässt sich das Bepflanzungsgefäß komplett stromlos funktional betreiben.
102462 – DE1 FMO 17. April 2025
Keller Schneider
Patent- und Markenanwälte
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