Greenhouse Patent
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Allgemeiner beschrieben weist jedes Bepflanzungsgefäß ein eigenes Gefäßwasserreservoir auf, wobei die Gefäßwasserreservoire über das Wasserversorgungssystem miteinander verbunden und das Wasser somit untereinander austauschbar ist. Neben den Gefäßwasserreservoiren kann das Wasserversorgungssystem vorzugsweise 5 weitere Wasserreservoire aufweisen. Beispielsweise befindet sich in einem vertikal unteren Bereich des Wasserversorgungssystems ein zentrales Wasserreservoir. Von dem zentralen Wasserreservoir können über Pumpen die obersten Bepflanzungsgefäße des Wandbegrünungssystems versorgt werden. Auch sind Zwischenreservoire denkbar. Beispielsweise bietet es sich an, ein Zwischenreservoir auf einem Gebäudedach vorzusehen. 10 So lässt sich beispielsweise das Zwischenreservoir von dem zentralen Wasserreservoir mit Wasser versorgen. Die Versorgung der Bepflanzungsgefäße erfolgt dann von dem Zwischenreservoir wieder durch Schwerkraft. Auch eine zusätzliche Wasserzufuhr über Grauwasser oder Brunnenwasser ist denkbar. Dabei wird das Grauwasser, das typischerweise aus Duschen, Badewannen, 15 Handwaschbecken und Waschmaschinen innerhalb des Gebäudes gewonnen wird, entsprechend aufbereitet und in einem Grauwasserreservoir gespeichert. Als Grauwasserreservoir kann beispielsweise auch das zentrale Wasserreservoir dienen. Vorzugsweise weist das Wasserversorgungssystem Bypassleitungen auf. Die Bypassleitungen sind einzelnen oder kleineren Gruppen von Bepflanzungsgefäßen 20 zugeordnet und dienen zum Umgehen der jeweiligen Bepflanzungsgefäße. Da das Wasserversorgungssystem auf dem Schwerkraftprinzip beruht, kann mittels der Bypassleitungen verhindert werden, dass sämtliche Bepflanzungsgefäße von oben nach unten durchgespült werden. So können über die Bypassleitungen einzelne Bepflanzungsgefäße umgangen werden. Besonders bevorzugt ist jedem Bepflanzungsgefäß 25 eine Bypassleitung zugeordnet. Beispielsweise wäre es auch denkbar, dass über die Bypassleitung der Zulauf der Bepflanzungsgefäße als steuerbarer Zulauf ausgebildet ist, indem das ansteuerbare und
102462 – DE1 FMO 17. April 2025
Keller Schneider
Patent- und Markenanwälte
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