Greenhouse Patent
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Außenbehälter 110 lässt sich mittels Zubehör, wie beispielsweise Vorrichtungen zum Feststellen der horizontalen Ausrichtung überprüfen und sicherstellen.
Fig. 31 zeigt eine vergrößerte Ansicht des Zwischenbehälters 120.
Der Zwischenbehälter 120 weist ebenfalls Wände 125 auf, wobei die Wände 125 einen 5 Aufnahmeraum für den Innenbehälter 130 begrenzen. An den Wänden 125 sind technische Einrichtungen bzw. Aussparungen zum Aufnehmen technischer Einrichtungen ausgebildet. Die technischen Einrichtungen können beispielsweise eine Nährstoffzugabeeinrichtung 127, ein Sensorsystem 128 und eine Steuereinheit 129 umfassen. Weiterhin ist an dem Zwischenbehälter 120 ein Zulauf 126 angeordnet, durch den Wasser in ein zwischen dem 10 Innenbehälter 130 und dem Zwischenbehälter 120 ausgebildetes Gefäßwasserreservoir 150 strömen kann. Fig. 32 zeigt weitere Details des in Fig. 31 gezeigten Zwischenbehälters 120. Der Zwischenbehälter 120 weist einen Überlaufauslass 122 auf. Durch einen oberen Bereich des Überlaufauslasses 122 kann Wasser ungehindert nach unten aus dem Zwischenbehälter 120 15 abgeführt werden. Dabei ist der Überlaufauslass 122 vertikal niedriger als der in Fig. 31 gezeigte Zulauf 126 ausgebildet. Wie später beschrieben, lässt sich mittels des Überlaufauslasses 122 der Wasserstand des Gefäßwasserreservoirs 150 begrenzen. Als weitere Auslassmöglichkeit weist der Zwischenbehälter 120 steuerbare Steuerauslässe 123a und 123b zum gesteuerten Auslassen 20 von Wasser aus dem Gefäßwasserreservoir 150 auf. Dabei sind vorzugsweise zwei unterschiedliche unabhängig voneinander steuerbare Steuerauslässe 123a und 123b ausgebildet. Der erste Steuerauslass 123a ist aktiv signalgesteuert und der zweite Steuerauslass 123b ist passiv temperaturgesteuert. Somit ist der erste Steuerauslass 123a zum gezielten Auslassen 25 oder Leeren des Gefäßwasserreservoirs 150 ausgebildet. Der zweite Steuerauslass 123b dient als Frostschutz und sorgt für eine automatische Entleerung bei zu geringen Außentemperaturen.
102462 – DE1 FMO 17. April 2025
Keller Schneider
Patent- und Markenanwälte
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