Greenhouse Patent

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Insbesondere ist die Befestigungseinrichtung 220 dazu ausgebildet, die wandnahe Trägerebene 211 in einem Abstand von mindestens 5 cm zur Wand 510 zu montieren. Die Befestigungseinrichtung 220 ist ebenfalls verstellbar, sodass die Abstände auch hier flexibel an eine schräge Wand 510 angepasst werden können. 5 Die Befestigungseinrichtung 220 weist eine Verankerung 222 auf, die zur Befestigung am Gebäude 500 dient. Dabei erfolgt die Verankerung vorzugsweise wie in Fig. 7 dargestellt in einer Decke 530 des Gebäudes 500. Die Verankerung 222 ist vorzugsweise aus Stahl gefertigt und dazu bestimmt, die statische Trägervorrichtung 210 mit dem Gebäude fest zu verbinden. Hierzu weist die 10 Befestigungseinrichtung 220 ein Befestigungselement 223 auf, das mit der statischen Trägervorrichtung 210, insbesondere mit der wandnahen Trägerebene 211, verbunden, insbesondere verschraubt, ist. Weiterhin weist die Befestigungseinrichtung 220 ein Wärmedämmelement 221 auf, das vorzugsweise zwischen der Verankerung 222 und dem Befestigungselement 223 15 angeordnet ist. Das Wärmedämmelement 221 hat die Aufgabe, eine thermische Entkopplung der wandnahen Trägerebene 211 von der Wand 510 sicherzustellen. Dabei ist die Wärmedämmwirkung des Wärmedämmelements 221 derart abgestimmt, dass sie der Wärmedämmwirkung der Wanddämmung 511 entspricht. In Fig. 7 ist das Wärmedämmelement 221 kompakter als die Dämmung 511 der Wand 510 20 dargestellt. Entsprechend weist das Wärmedämmelement 221 eine höhere Dämmleistung als die Dämmung 511 auf. Fig. 8 zeigt ein erstes Modul 300, das zu einer Vielzahl von an dem Wandbegrünungssystem 200 anbringbaren Modulen gehört. Dabei handelt es sich bei dem in Fig. 8 dargestellten Modul 300 um ein Nottreppenmodul 305. Das Nottreppenmodul 305 kann gemeinsam mit 25 den Laufflächen 215 und den Absturzsicherungen 219 einen sicheren Fluchtweg für das Gebäude 500 bilden.

102462 – DE1 FMO 17. April 2025

Keller Schneider

Patent- und Markenanwälte

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